KfW-Gründercoaching 2010: Unsere Zwischenbilanz

Seit Mitte 2009 ist Michael anerkannter KfW-Gründercoach. Das heißt, er hat die Berechtigung, Existenzgründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen, die nicht länger als 5 Jahre am Markt agieren hinsichtlich Projekt- und Prozessmanagement, aber vor allem in Sachen (Online-)Marketing zu beraten. In diesem Jahr konnten bereits einige Coachings durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen werden. Besondere Erwähnung sollen in unserem Blog nun zwei Beratungsprojekte finden.

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Kleinunternehmerregel als Gründer: Entscheidungen treffen

Generell müssen sich Existenzgründer entscheiden, ob sie ihre Rechnungen mit ausgewiesener USt schreiben oder nicht. Ist die Entscheidung getroffen und in Form der Jahressteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, ist diese Regelung mit USt 5 Jahre bindend.
Hat sich der Gründer für die Kleinunternehmerregel entschieden, darf sein Umsatz im 1. Jahr 17.500 Euro oder im 2. Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen, um innerhalb der Kleinunternehmerregel zu bleiben.
Der Gründer kann jederzeit “optieren”.

Entscheidet sich ein Gründer für die Regelung – weist also keine USt in seinen Rechnungen aus, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: (weiterlesen…)

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KfW-Gründercoaching – die erste Erfolgsstory

Nachdem Michael sich nun offiziell Gründercoach der KfW nennen darf und somit Existenzgründer mit Rat und Tat in Sachen Online-Marketing und Strategiefindung unterstützen kann, war es nur eine Frage der Zeit, bis wir das erste Coachingprojekt erfolgreich abschließen konnten. Die Textilveredler von Mr. Cotton aus Leipzig haben als Erste von unseren Kompetenzen profitiert und freuen sich seitdem über eine Google-Platzierung auf Seite 1 und eine Verdreifachung der Anfragen. (weiterlesen…)

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