Impressumspflicht für Facebook

Facebook Impressum

Am letzten Donnerstag ging es bereits durch die Medien, das LG Aschaffenburg hat in einem Urteil Urt. v. 19.08.2011 – Az.: 2 HK O 54/11 http://openjur.de/u/237461.html)  entschieden, dass eine kommerzielle Facebook-Seite auch ein vollständiges Impressum haben muss. Grundlegend nicht verwunderlich,  da ein Social Media – Profil eines Unternehmens ist nicht anderes als eine Webseite ist. Auf einer solchen wird ebenfalls ein Impressum benötigt.

Ein Link zum Impressum reicht aus

Jedes Unternehmen sollte also auf allen Präsenzen in Sozialen Netzwerken ein Impressum angeben oder verlinken. Ein Link zum Impressum reicht normalerweise aus – beispielsweise zum Impressum der eignen Webseite. Wichtig hierbei jedoch ist, dass im verlinkten Impressum angegeben ist, für welche Telemedien dieses gilt! Vergisst man diese Information, ist das Impressum abmahnfähig.

“Info” Seite reicht nicht aus

Irritierend bei diesem Urteil ist folgende Aussage des Gerichts:

“Die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Sie müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Bezüglich der Bezeichnung des Links werden Bezeichnungen wie z.B. Nutzerinformationen mangels Klarheit abgelehnt …Deshalb liegt bereits in der Bezeichnung „Info“ ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz vor. [...] Deshalb liegt bereits in der Bezeichnung „Info“ ein Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz vor.”

Man kann zunächst nur spekulieren, was das Gericht mit dieser Aussage meint. Reicht es aus, das Impressum im Info- Bereich mit dem Wort “Impressum” zu verlinken? Und ist es nicht in Ordnung, das Impressum unter der Seite “Info” bei Facebook zu veröffentlichen? Um ganz sicher zu gehen, sollte ein eigener Reiter mit dem Namen “Impressum” auf der Facebook-Seite eingebaut werden.

Anleitung Impressum bei Facebook

Da FBML bei Facebook leider nicht mehr funktioniert (damit konnten man früher einen neuen Reiter einfach erstellen) muss man sich eines iFrames oder eines Facebook CMS bedienen. So funktioniert es mit einem iFrame:

Am besten funktioniert die Erstellung eines Reiters mit der Facebook App Static iFrame Tab. Klicken Sie auf den Link und dann auf der Seite auf den Knopf oben “zur Anwendung”. Danach klicken Sie dann auf “Install 1st Tab”. Jetzt wählen Sie die Facebook-Seite aus, auf der Sie das neue Impressum einbinden wollen. Als nächstes sollte man den Namen ändern. Dazu auf “Seite bearbeiten” oben rechts auf der eigenen Facebook-Seite klicken, danach auf den Tab “Anwendungen” und auf “Einstellungen bearbeiten (Static iFrame Tab).

Als nächstes wird der Inhalt bearbeitet. Dazu einfach den neuen Tab “Impressum” anklicken und “Edit Tab Content” auswählen. Hier sieht man nun den Quellcode der Seite und kann das Impressum per HTML einbinden. CSS, Bilder und Javascript funktionieren ebenfalls. Wem HTML Code zu kompliziert ist, dem empfehlen wir ein Facebook-CMS wie das der Werbeboten oder Facepages.

Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen dazu haben, nutzen Sie die Kommentarfunktion oder rufen Sie uns an.

Quellen:
Spreerecht
Perun
Dr. Bahr

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag.

2 Kommentare zu "Impressumspflicht für Facebook"

  1. Guten Beitrag und vielen Dank für euren Verweis auf Facepages! Langsam wäre es mal an der Zeit einen Impressum-Generator für die vielen verschiedenen Zusatzinfos zu haben.

    Amazon, Adsense, Analytics & Co. benötigen langsam aber sicher immer mehr Platz im Impressum.

    Habt ihr zufällig einen Link zu einer beispielhaften Zusatzinfo bzgl Facebook?

    Viele Grüße, André

    Comment by André Nitz — 1. November 2011 um 11:54

  2. Danke André. Hier reicht einfach der Satz: “Dieses Impressum gilt für http://www.domains.de, http://www.facebook.de/domain http://www.twitter.com/domain.”

    Comment by sebastian — 1. November 2011 um 12:04

Entschuldige, das Kommentarformular ist zurzeit geschlossen.