Generell müssen sich Existenzgründer entscheiden, ob sie ihre Rechnungen mit ausgewiesener USt schreiben oder nicht. Ist die Entscheidung getroffen und in Form der Jahressteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, ist diese Regelung mit USt 5 Jahre bindend.
Hat sich der Gründer für die Kleinunternehmerregel entschieden, darf sein Umsatz im 1. Jahr 17.500 Euro oder im 2. Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen, um innerhalb der Kleinunternehmerregel zu bleiben.
Der Gründer kann jederzeit “optieren”.
Entscheidet sich ein Gründer für die Regelung – weist also keine USt in seinen Rechnungen aus, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Wettbewerbsvorteil gegenüber Privatpersonen, da die Rechnungsbeträge ohne 19% gestellt werden, eine Leistung über 100,- netto “kostet” dann den Endkunden auch 100,- Euro statt der 119,- incl. USt.
- Gleichzeitig kann der Gründer die Differenz als kalkulatorischen Gewinn einpreisen, um somit etwaige Anschaffungs- und Entwicklungskosten einzuspielen. Der Rechnungsbetrag wäre dann 119,- Euro ohne USt.
Entscheidet sich der Gründer für die Rechnungsstellung mit ausgewiesener USt, hat er folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- mtl. Abgabe der Umsatzsteuererklärung in den ersten 2 Jahren (was durch einmalige Einweisung durch einen Steuerberater kein Problem darstellt – im Gegensatz an kontinuierlicher Buchhaltung gewöhnt)
- die USt (VSt) der Anschaffungen (Bsp. Hard- Software, Büroeinrichtung, Ausstattung, Dienstleistungen wie Corporate Design) kann man gegen die USt seiner Einnahmen verrechnen, wie das alle Unternehmer tun
- wenn man ohnehin B2B also mit Unternehmern zu tun hat, ergibt sich kein Wettbewerbsvorteil durch die 19% Regel, da Unternehmer “Netto” denken.
Jeder Gründer muss sich neben vielen anderen im Zusammenhang der USt folgende Punkte bewusst machen:
- Wer ist meine Zielgruppe? (B2B, B2C)
- Wie ist die Wettbewerbssituation?
- Mit welchen Preisen will ich am Markt agieren? In welcher Preisklasse?
- Wie gestaltet sich die Unternehmens- und Marketingstrategie in den ersten Monaten (Markteinführung) und Jahren (Stabilisierung/Erweiterung)
- Wie hoch sind meine Anschaffungskosten?
Wer Hilfe bei der Beantwortung und Einschätzung dieser Fragen benötigt und sich darüber hinaus fragt, wie zukünftige Kunden den Weg über das Internet zu einem finden, sollte zum Telefon greifen und eine kostenlose Erstberatung mit den Beratern der netzideen GmbH vereinbaren: 0341 4234 88 0 Ihr Ansprechpartner: Michael Kanna (KfW Gründercoach).
Nachtrag: Für steuerlich relevante Fragen im Detail kooperieren wir mit einem fachkundigen Steuerbüro, da dies nicht unserer Spezialisierung entspricht. Die Inhalte dieses Artikel haben sich aus einem Gespräch mit unserem Ansprechpartner vom Steuerbüro ergeben.

